Bevölkerung und Verfahren
Managementmassnahmen Finden Sie nützliche Informationen, Vorgehensweisen und Antworten auf Fragen aus der Bevölkerung.Was ist das?
Die Massnahmen des Schutzraumbaumanagements werden durch die „Anleitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die Verwaltung des Schutzraumbaus und die Planung für die Zuweisung geschützter Plätze an die Bevölkerung“ vom 23. Dezember 2003 geregelt.
Ziel ist es, jedem Bewohner einen vollständig wertvollen geschützten Raum in der Nähe seines Zuhauses zu bieten. Managementmassnahmen müssen es ermöglichen, Lücken in Schutzgebieten zu erkennen und Überangebote abzubauen.
Die Bestandsaufnahme geschützter Orte erfolgt unter Berücksichtigung von Bewertungsgebieten, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel:
- Gemeindegrenzen
- Baugebiete
- besonders gefährdete Regionen
- topografische Daten (Gewässer, Höhenunterschiede, Wälder, Hauptstrassen und Autobahnen, Eisenbahnlinien, Industriegebiete usw.)
Es gibt 4 Arten von Managementmassnahmen (MG1 bis MG4 siehe Beschreibung), die durch Farbcodes (rot, gelb, blau und grün) visuell dargestellt werden.
Managementmassnahmen zum 20. Dezember 2004
Die auf dieser Website veröffentlichten Managementmassnahmen werden ohne Verpflichtung seitens der zivilen Sicherheit und zu rein informativen Zwecken bereitgestellt.
Alle Auskunftsgesuche im Zusammenhang mit der Baupflicht sind an das kantonale Amt für Bevölkerungsschutz, Baudepartement, Zivile Sicherheit, chemin du Stand 4, 1233 Bernex zu richten