Bevölkerung und Verfahren
Besuche im Schutzraum Finden Sie nützliche Informationen, Vorgehensweisen und Antworten auf Fragen aus der Bevölkerung.Bau- und Ersatzbeitragspflicht
Beim Bau von Wohnhäusern müssen Eigentümer Unterstände schaffen, diese ausrüsten und dann für deren Instandhaltung sorgen. In Gebieten, in denen die Zahl der Schutzplätze nicht ausreicht, müssen die Kommunen zusätzlich Schutzräume (öffentliche Schutzräume) schaffen, ausstatten und unterhalten. Ist der Bau einer Schutzhütte aus technischen Gründen nicht möglich oder ist der Bedarf an geschützten Plätzen bereits im Veranlagungsgebiet gedeckt, ist der Eigentümer des Gebäudes stattdessen zur Zahlung eines Ersatzbeitrags verpflichtet. Der Ersatzbeitrag ist vor Baubeginn zu entrichten.
Kompetenz- und Kostenverteilung
Der Bund erlässt Vorschriften mit dem Ziel, die Wirksamkeit des gesamten Schutzbausystems zu gewährleisten. Die Kantone setzen diese Vorschriften mit Hilfe des Bundes um. Die Eigentümer tragen die Kosten für den Bau, die Ausstattung und den Unterhalt privater Unterkünfte. Die Kommunen tragen die Kosten für die Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung ihrer eigenen Unterkünfte.
Schutzraumausrüstung
Eigentümer müssen ihre Unterkünfte mit der für einen längeren Aufenthalt erforderlichen Ausrüstung ausstatten. Zur Ausstattung einer (neuen) Unterkunft gehören in der Regel Betten und Toiletten (in der Regel Trockentoiletten).
Schutzraum für 5 bis 50 geschützte Plätze
Es gibt verschiedene Arten von Unterkünften. Die Schutzräume mit maximal 50 geschützten Plätzen bestehen aus einem Abteil und einem Eingang mit gepanzerter Tür. Ergänzt werden sie durch einen Fluchtweg oder einen Notausgang, der gleichzeitig als Lufteinlass für das Lüftungsgerät dient. Der Luftauslass und der Toilettenraum (in der Regel eine Trockentoilette) befinden sich in der Nähe des Eingangs.
Schutz für mehr als 50 geschützte Orte
Die grössten Schutzräume bestehen aus zwei oder mehr Abteilen, die jeweils maximal 50 geschützte Plätze und einen gemeinsamen Eingang bieten. Die Fächer sind durch normale Türen miteinander verbunden. Der Eingang und die Luftschleuse sind durch zwei Panzertüren verschlossen. Notunterkünfte mit maximal 100 Schutzplätzen verfügen über einen Fluchtweg und einen Notausgang. Notunterkünfte mit mehr als 100 geschützten Plätzen (max. 200) verfügen über zwei Fluchtwege und zwei Notausgänge. Die Notausgänge dienen gleichzeitig als Lufteinlass für die Lüftungsgeräte (ein Gerät pro Abteil). Toiletten (in der Regel Trockentoiletten) werden in Schutzräumen mit maximal 100 Plätzen neben der Luftschleuse und in der Nähe der Luftauslässe aufgestellt; In Notunterkünften mit mehr als 100 Plätzen werden sie in einem separaten Raum untergebracht.
Spezielle Unterkünfte
Zusätzlich zu den oben genannten Notunterkünften gibt es spezielle Notunterkünfte wie Notunterkünfte in Garagen, auf freiem Gelände sowie Notunterkünfte in Krankenhäusern und Altenheimen. Sie sind hinsichtlich ihrer Anlage und technischen Ausstattung möglichst einfach gestaltet, berücksichtigen jedoch die besonderen Bedingungen ihres Einsatzes in Friedenszeiten.
Aufhebung von Schutzräumen
Die Kantone können Schutzräume aufgeben, die den Schutzanforderungen nicht mehr genügen. Den Schutzanforderungen entsprechende Notunterkünfte können (nach Massgabe der Regelungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz) stillgelegt werden, soweit sie einen Umbau in bestehenden Gebäuden unverhältnismässig behindern oder verhindern würden oder in einer besonders gefährdeten Region liegen. Die Stilllegung wird vom Eigentümer bei der Gemeinde beantragt, die diese an den Kanton weiterleitet.
Periodische Schutzraumkontrolle (CPA)
Ursprünglich zum Schutz der Bevölkerung im Falle eines bewaffneten Konflikts geschaffen, können Zivilschutzunterkünfte im Falle einer Katastrophe oder einer Notsituation genutzt werden. Auch heute noch besteht die Verpflichtung, über einen geschützten Ort zu verfügen, sei es ein von der Gemeinde errichteter öffentlicher Unterstand oder ein privater Unterstand unter einer Villa.
Durch die regelmässige Inspektion von Notunterkünften kann überprüft werden, ob die Notunterkünfte noch dem Standard entsprechen, um die Bevölkerung im Notfall zu schützen. Die Kontrollen werden durch eine Bundesverordnung geregelt, die von verschiedenen Gesetzen abhängt
Der Eigentümer des Schutzraums hat verschiedene Instandhaltungspflichten, um den Schutzgrad des Schutzraums sowie seinen vollen Wert zu erhalten. Um die Kontrolle und Instandhaltung des Schutzraums zu erleichtern, hat die Konföderation ein Aide Memoire veröffentlicht, das Sie unten finden.
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