ORPC Valavran · Zivilschutzdienst

Servicebereich

Schutzdienstpflichtige.

Finden Sie Ihre digitale Akte, die Verwaltungsverfahren und die für Ihre Dienstleistung erforderlichen Dokumente.

01Digitale DateiLeistungen, geleistete Tage und persönliche Daten.

02Urlaub und VerschiebungBedingungen, Fristen und vorzulegende Belege.

03Nützliche DokumenteFormular zum Herunterladen und ORPC-Kontakte.

Seit 1. Juni 2026 Digitale Verwaltung des Dienstes

DIM ZS, Ihre Online-Zivilschutzakte.

Das Verwaltungssystem für den Zivilschutzdienst DIM ZS ersetzt nach und nach das Papier-Serviceheft. Nach der Registrierung können Sie Ihre Serviceinformationen im offiziellen Bundesportal einsehen.

01

DienstleistungenSehen Sie sich vergangene und bevorstehende Dienste an.

02

Tage abgeschlossenVerfolgen Sie die abgeschlossenen und verbleibenden Tage.

03

PCi-PfadInformieren Sie sich über Ihre Gründung, Ihre Funktion und Ihren Hintergrund.

04

Persönliche DatenÜberprüfen und aktualisieren Sie Ihre Kontaktdaten.

Vor Ihrer ersten Verbindung

Die Aufnahme erfolgt bei einem nächsten Service mit Hilfe eines Fachmanns. Die App AGOV-Zugriff ist notwendig, um Sie zu identifizieren.

Und das DIM ZS-Wallet? Die mobile Anwendung, die digitale Vorladung sowie Online-Urlaubs- und Verschiebungsanträge sind für das Jahr 2027 angekündigt. Nutzen Sie in der Zwischenzeit weiterhin das unten beschriebene ORPC-Verfahren und bewahren Sie Ihr altes Dienstbuch bis zu Ihrer Entlassung auf.

Verwaltungsverfahren

Urlaub und Dienstaufschub Sehen Sie sich die Bedingungen an und bereiten Sie dann einen vollständigen Antrag mit den erforderlichen Belegen vor.

Beantragen Sie eine Aufschiebung der Leistung

Gemäss der Verordnung vom 5. Dezember 2003 über den Zivilschutz (OPCi, Stand vom 1. Februar 2015):

  • Art. 10: Niemand kann einen Urlaub verlangen.
  • Art. 6a, Abs. 1: Niemand kann die Verschiebung seines Dienstes verlangen.
  • Art. 6a, Abs. 3: Bis zur Gewährung des Aufschubs bleibt die Dienstantrittspflicht bestehen.

Wer kann eine Dienstverschiebung beantragen?

Jede schutzdienstpflichtige Person, die ein Aufgebot für einen Wiederholungskurs erhalten hat, kann bei der aufbietenden Behörde ein schriftliches Gesuch um Dienstverschiebung einreichen. Das Gesuch muss begründet sein. Niemand kann einen Urlaub verlangen.

Studierende können auch eine Kursentlassung beantragen, müssen jedoch ein spezielles Formular ausfüllen.

Bis wann muss ein Gesuch um Dienstverschiebung eingereicht werden?

Ein Gesuch um Dienstverschiebung muss von der aufgebotenen Person selbst eingereicht werden, sobald sie den Marschbefehl erhalten hat. Das vollständige, unterzeichnete Gesuch mit den erforderlichen Belegen ist der ORPC Valavran so früh wie möglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Dienstbeginn, per E-Mail oder Post zuzustellen.

Wie beantrage ich eine Dienstverschiebung?

Jeder Antrag muss schriftlich von der dazu verpflichteten Person gestellt werden. Anfragen Dritter (z. B. Arbeitgeber) werden nicht berücksichtigt.

Sie können das Urlaubsantragsformular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und bis zurücksenden Post.

Vergessen Sie nicht, Ihrer Sendung Belege beizufügen.

Sie können diese ordnungsgemäss ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente auch einscannen und uns per E-Mail an senden office@orpcvalavran.ch 

Welche Dokumente sollten beigefügt werden?

Anträge auf Aufschub der Zustellung müssen begründet und durch die erforderlichen Nachweise ergänzt werden, nämlich:

  • Die Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. bei selbständiger Tätigkeit der Handelsregisterauszug etc.;
  • Das nominelle und aktuelle Zeugnis der Schule, des Fortbildungsinstituts usw.;
  • Die persönliche Kopie des Flugtickets, Bahntickets usw. mit dem Datum der Reservierung oder Zahlung

Es ist nicht erforderlich, dem Aufschubantrag die Vorladung oder das Dienstheft beizufügen.

Antrag auf Verschiebung bei gesundheitlichen Problemen (OPCi, Art. 8)

Wenn Ihr Gesundheitszustand es Ihnen nicht erlaubt, den Dienst anzutreten, müssen Sie dies dem ORPC unverzüglich per E-Mail mitteilen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, dem Amt innerhalb einer Woche nach der Krankheitsmeldung Ihr Dienstzeugnis und ein aktuelles ärztliches Attest über die Dienstzeit unter geschlossener Deckung zuzusenden.